Teilnahmebedingungen Aktionsfoto-Verlosung

Ausrichter des Gewinnspiels

Die Teilnahme am Gewinnspiel des Industrieverband Agrar e.V. (IVA), Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main, nachfolgend Veranstalter genannt, ist freiwillig, kostenlos und richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme erkennen die TeilnehmerInnen diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

Gewinnspieldauer

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 20.02.2024 bis zum 30.11.2024

Teilnahme

Für die Teilnahme am Gewinnspiel muss ein Foto zur Aktion „Schau ins Feld!“ via Facebook oder Instagram an „Die Pflanzenschützer“ oder per E-Mail an dialog@die-pflanzenschuetzer.de gesendet werden. Das Motiv muss einen erkennbaren Bezug zur Aktion „Schau ins Feld!“ haben oder Einblicke in Themen rund um den integrierten Pflanzenbau geben. Die TeilnehmerInnen müssen dabei das Recht am Bild besitzen. Unter allen ordnungsgemäßen Einsendungen im Laufe der „Schau ins Feld!“-Saison 2024 wird ein/e GewinnerIn per Losverfahren vom Veranstalter ermittelt.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingesendete Bilder werden nicht berücksichtigt. Pro TeilnehmerIn können auch mehrere Bilder eingesendet werden. Jede Person nimmt dennoch nur einmal an der Verlosung teil.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Minderjährige, die dennoch teilnehmen, sind nicht gewinnberechtigt. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind MitarbeiterInnen des Veranstalters sowie alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen und deren Angehörige. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht erlaubt. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Der Gewinn: 1 x Erlebnis-Gutschein im Wert von 500,–€ sowie ein Präsentkorb

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich namentlich an den/die GewinnerIn. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des/der Gewinners/Gewinnerin. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der/die GewinnerIn selbst verantwortlich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden.

Die Ermittlung des/r GewinnerIn erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Teilnahmefrist. Der/Die GewinnerIn wird über den Weg informiert, über den auch das Teilnahme-Foto eingereicht wurde (Facebook, Instagram oder per Mail). Der/Die GewinnerIn muss innerhalb von 7 Werktagen (ab Gewinnbenachrichtigung) seine Kontakt- und Adressdaten zurücksenden.

Falls der/die GewinnerIn aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden kann, entfällt der Gewinnanspruch. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht. Meldet sich der/die GewinnerIn nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein/e neue/r GewinnerIn ausgewählt.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Es besteht kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die TeilnehmerInnen versichern, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Angaben sind zur Teilnahme erforderlich, aber in jedem Falle freiwillig abzugeben.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen ohne deren Einverständnis weder an Dritte weitergegeben, noch Dritten zur Nutzung überlassen werden. Der/Die GewinnerIn erteilt seine/ihre ausdrückliche Einwilligung, als GewinnerIn des Gewinnspiels auf der Facebook-, der Instagram-Seite und der Webseite des Veranstalters („Die Pflanzenschützer) unter Angabe seines/ihres Namens und gegebenenfalls Verlinkung des Facebook- oder Instagram-Profil-Namens, veröffentlicht zu werden.

Im Weiteren verweisen wir hier auf unsere Datenschutzhinweise auf der Internetseite (https://www.die-pflanzenschuetzer.de/datenschutz/) sowie auf die Datenschutzregeln von Facebook (https://www.facebook.com/about/privacy).

Rechtliches

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.

Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Facebook-Seite des Veranstalters. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird nicht von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Ansprechpartner und Verantwortlicher ist der Veranstalter. Facebook stellt lediglich seinen Service als Plattform für das Gewinnspiel bereit. Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Facebook-Seite. Der Veranstalter kann nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das „Die Pflanzenschützer“-Team