Teilnahmebedingungen “Landwirte werben Landwirte”

Ausrichter des Gewinnspiels

Die Teilnahme am Gewinnspiel des Industrieverband Agrar e.V. (IVA), Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main, nachfolgend Veranstalter genannt, ist freiwillig, kostenlos und richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme erkennen die TeilnehmerInnen diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

Gewinnspieldauer

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 01.03.2024 bis zum 30.04.2024.

Teilnahme

LandwirtInnen die BerufskollegInnen zur Teilnahme an „Schau ins Feld!“ motivieren, können dafür etwas gewinnen. Für die Teilnahme müssen LandwirtInnen, die sich in der Vergangenheit bereits bei „Schau ins Feld!“ angemeldet haben und damit Teil des Pflanzenschützer-Netzwerks sind, neue TeilnehmerInnen anwerben, die sich erstmal für „Schau ins Feld!“ anmelden. Die neuen TeilnehmerInnen müssen bei der Anmeldung in der Anmeldemaske im Feld „Angeworben durch“ den Vor- und Nachnamen des/der LandwirtIn angeben, der/die sie angeworben hat. Die anwerbende Person, deren Name angegeben wird, nimmt am Gewinnspiel teil. Für jede angeworbene Person, nimmt der/die LandwirtIn mit einem zusätzlichen Los an der Verlosung teil und erhöht so seine/ihre Gewinnchance. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss wird die Angabe des Namens nicht mehr für das Gewinnspiel berücksichtigt.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, die Teil des Pflanzenschützer-Netzwerks sind. Minderjährige, die dennoch teilnehmen, sind nicht gewinnberechtigt. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind MitarbeiterInnen des Veranstalters sowie alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen und deren Angehörige. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht erlaubt. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Der Gewinn: 1 x Gutschein „Engelbert Strauss“ im Wert von 100 €

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich namentlich an den/die GewinnerIn. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des/der Gewinners/Gewinnerin. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der/die GewinnerIn selbst verantwortlich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden.

Die Ermittlung des/r GewinnerIn erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Teilnahmefrist. Der/Die GewinnerIn wird über den Weg informiert, über den auch das Teilnahme-Foto eingereicht wurde (Facebook, Instagram oder per Mail). Der/Die GewinnerIn muss innerhalb von 7 Werktagen (ab Gewinnbenachrichtigung) seine Kontakt- und Adressdaten zurücksenden.

Falls der/die GewinnerIn aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden kann, entfällt der Gewinnanspruch. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht. Meldet sich der/die GewinnerIn nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein/e neue/r GewinnerIn ausgewählt.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Es besteht kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die TeilnehmerInnen versichern, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Angaben sind zur Teilnahme erforderlich, aber in jedem Falle freiwillig abzugeben.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen ohne deren Einverständnis weder an Dritte weitergegeben, noch Dritten zur Nutzung überlassen werden. Der/Die GewinnerIn erteilt seine/ihre ausdrückliche Einwilligung, als GewinnerIn des Gewinnspiels auf der Facebook-, der Instagram-Seite und der Webseite des Veranstalters („Die Pflanzenschützer) unter Angabe seines/ihres Namens und gegebenenfalls Verlinkung des Facebook- oder Instagram-Profil-Namens, veröffentlicht zu werden.

Im Weiteren verweisen wir hier auf unsere Datenschutzhinweise auf der Internetseite (https://www.die-pflanzenschuetzer.de/datenschutz/) sowie auf die Datenschutzregeln von Facebook (https://www.facebook.com/about/privacy).

Rechtliches

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.

Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Facebook- oder Instagram-Seite des Veranstalters. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird nicht von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Ansprechpartner und Verantwortlicher ist der Veranstalter. Facebook und Instagram stellen lediglich ihren Service als Plattformen für das Gewinnspiel bereit. Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Facebook- oder Instagram-Seite. Der Veranstalter kann nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das „Die Pflanzenschützer“-Team